Leistungsumfang für Privatpersonen
Bei der Beratung von Privatpersonen legen wir grossen Wert darauf, eine optimale Besteuerung zu erreichen. Das bedeutet, dass wir im Ausgleich zwischen Ihrem Einkommen und den Aufwendungen, die Sie für sich oder andere tätigen, dafür sorgen, dass Sie die rechtlichen Möglichen ausschöpfen. Die bloße Steuererklärung reicht dafür oft nicht aus.
Unsere Kanzlei erstellt für Sie nicht nur Einkommensteuererklärungen einschließlich Anlagen für sämtliche Einkunftsarten und berät Sie bei der Wahl der Steuerklasse, sondern prüft auch Ihre Steuerbescheide und verhandelt gegebenenfalls mit den Finanzbehörden.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen darüber hinaus bei Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Verfügung und beraten Sie gerne in allen weiteren Lebenssituationen, bei denen der Fiskus seinen Anteil verlangt.
Jetzt Lohnsteuer zurück holen
Von Ihren monatlichen Bruttobezügen muss Ihr Arbeitgeber stattliche Beträge an Sozialabgaben und Lohnsteuern einbehalten. Der Rest sieht zuweilen traurig aus. Auf die Lohnsteuern lohnt sich ein detaillierterer Blick. Durch die Abgabe einer Lohnsteuererklärung (früher auch Lohnsteuerjahresausgleich) können Sie sich überzahlte Lohnsteuern vom Finanzamt zurückholen. Das ist bares Geld.
Wir stellen Ihnen konkrete Fragen ohne mit komplizierten Fachbegriffen zu jonglieren, um so die Übersicht über Ihre steuerliche Situation zu erfassen. Daraufhin sagen wir Ihnen, welche Unterlagen und Angaben wir benötigen. So wird wirklich alles erfasst.